Der Schriftverkehr per eMail

Sehr geehrter Herr H,

 

Sie werden sicherlich verstehen , dass ich leicht sauer bin denn ich lass mich nicht gern verscheißern.

Entsprechend den eBay-Regeln fordere ich Sie auf, den von Ihnen zur Versteigerung angebotenen, und von mir ersteigerten Kühlschrank, zu liefern.

Der von Ihnen gelieferte und von meiner Tochter abgeholte Kühlschrank entspricht nicht Ihren Angaben. Nach Auskunft der Firma Electrolux wird der Kühlschrank seit 1986 nicht mehr gefertigt. Er ist somit mindestens 16 Jahre alt.

Ihren Angaben zufolge sollte er 6 Jahre alt sein.

Der genaue Produktionszeitpunkt kann die Firma Electrolux anhand der Typendaten gegebenenfalls eindeutig ermitteln.

Deutlich sind auch die Abweichungen des von Ihnen gelieferten Kühlschrankes mit dem Foto, dass Sie auf der Angebotsseite bei eBay veröffentlicht haben, zu erkennen. (Anzahl der Kühlrippen, Türform, fehlen der Gefrierfachtür, Form der Bedienelemente, Beschriftung, Anordnung des Typenschildes ect.)

Bei dem von Ihnen gelieferten Kühlschrank handelt es sich eindeutig nicht um den von Ihnen bei eBay angebotenen Kühlschrank.

Nach den eBay Regeln gebe ich Ihnen für die ordnungsgemäße Lieferung des von mir ersteigerten und von Ihnen angebotenen Kühlschrankes sieben Tage Zeit.

Danach werde ich die weiteren formalen Schritte einleiten.

 Mit freundlichen Grüßen

 G. Neumann


Die Antwort von XXXX


 Sehr geehrter Herr Neumann,

 zu den von Ihnen angegebenen Anschuldigungen gibt es folgendes zu sagen:

Sie haben sehr wohl den von uns eingestellten Artikel erhalten.

- Es handelt sich hierbei um einen Kühlschrank Elextrolux RM200B. Dies wurde    

  ordnungsgemäß eingehalten. (Es gibt hierzu schriftliche Nachweise an     

  verschiedene Mitbieter.)

- Das Gerät wurde als Neugerät vor ca. 6 Jahren eingebaut.

- Sie haben ein technisch einwandfreies Gerät bekommen, welches der Abbildung

  sowohl in der Ausstattung als auch Form und Farben entspricht. Die Plazierung

  des Typenschildes hat unseres Wissens keinen Einfluss auf die Nutzbarkeit des

  Gerätes.

- Bei der Abholung durch Ihre Tochter wurde jedenfalls nichts bemängelt.

Beneidenswert sind allerdings Ihre tschechischen Sprachkenntnis, da Sie aufgrund

der Betriebsferien höchstens mit dem Pförtner der Fa. Electrolux in der

Tschechei gesprochen haben können.

Weitere Kommentare zu der Art und Weise Ihrer Kommunikation sind überflüssig.

Hochachtungsvoll

 M. H


Sehr geehrte Frau Martina H,

Vertragspartner für den von Ihnen bei eBay zur Versteigerung angebotenen Kühlschrank Electrolux, 12V/Gas/220V Artikelnummer 3100971089 bin nur ich.

Meine Tochter hat nur den Transport für den Kühlschrank übernommen und sonst keine Kenntnis über unsere Vereinbarungen.

Sie haben mir einen Kühlschrank geliefert, der nicht mit Ihren Angaben bei eBay übereinstimmt.

1.                  Der von mir ersteigerte Kühlschrank sollte nach Ihren Angaben ca. sechs Jahre alt sein. Nach Auskunft der Fa. Electrolux / Dometic in Siegen, ist der von Ihnen gelieferte Kühlschrank 15 ½ Jahre alt. Anhand der Serien Nr. 724 0002 konnte das Produktionsdatum eindeutig bestimmt werde. Die 7 gibt das Produktionsjahr und die 24 den Produktionsmonat an. Dieser Kühlschranktyp wurde bis 1992 produziert. Daher ist das Produktionsjahr 1987. Diese Angabe stimmt mit dem auf der Rückseite des Kühlschrankes angebrachten Datum 5.6.87 überein.
Ob und wann Sie den Kühlschrank ein oder ausgebaut haben, ist unerheblich. Sie haben bei eBay angegeben "... Gerät ist ca. 6 Jahre alt, gut erhalten, wegen Umbau abzugeben...". Diese Angabe ist falsch!


2.                  Das von Ihnen bei eBay eingestellte Foto stellt nicht den gelieferten Kühlschrank dar. Vermutlich handelt es sich bei dem Foto um den sechs Jahre alten Kühlschrank, den Sie aber nicht geliefert haben.


Beide von Ihnen in Zusammenhang mit der Versteigerung gemachten Beschreibungen für den Kühlschrank sind falsch.

Aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben habe ich den Kühlschrank ersteigert. Für einen 15 ½ Jahre alten Kühlschrank hätte ich niemals 180,- € geboten.

Ihr Schreiben vom 05.01.2003 macht deutlich, dass Sie gar nicht die Absicht hatten einen 6 Jahre alten Kühlschrank zu versteigen. Vielmehr haben Sie ein wesentlich älteres Gerät unter Vortäuschung falscher Angaben angeboten.

 Da Sie wissentlich eine falsche Ware geliefert haben, liegt Vorsatz vor.

Wenn Sie mir nicht innerhalb von sieben Tagen den von Ihnen bei eBay angebotenen 6 Jahre alten Kühlschrank liefern, werde ich von dem Kaufvertrag zurücktreten.

Strafrechtliche Schritte gegen Sie, wegen des Verdachtes des Betruges, behalte ich mir ausdrücklich vor.

Der von Ihnen falsch gelieferte 15 ½ Jahre alte Kühlschrank steht zur Abholung bereit.

Mit freundlichen Grüßen

G. Neumann


Rücktritt vom Kaufvertrag

 

Sehr geehrte Frau Martina H,

Sie haben mir einen Kühlschrank geliefert, der nicht mit Ihren Angaben bei eBay übereinstimmt.

1.                  Der von mir ersteigerte Kühlschrank sollte nach Ihren Angaben ca. sechs Jahre alt sein. Nach Auskunft der Fa. Electrolux / Dometic in Siegen, ist der von Ihnen gelieferte Kühlschrank 15 ½ Jahre alt. Anhand der Serien Nr. 724 0002 konnte das Produktionsdatum eindeutig bestimmt werde. Die 7 gibt das Produktionsjahr und die 24 den Produktionsmonat an. Dieser Kühlschranktyp wurde bis 1992 produziert. Daher ist das Produktionsjahr 1987. Diese Angabe stimmt mit dem auf der Rückseite des Kühlschrankes angebrachten Datum 5.6.87 überein.
Ob und wann Sie den Kühlschrank ein oder ausgebaut haben, ist unerheblich. Sie haben bei eBay angegeben "... Gerät ist ca. 6 Jahre alt, gut erhalten, wegen Umbau abzugeben...". Diese Angabe ist falsch!


2.                  Das von Ihnen bei eBay eingestellte Foto stellt nicht den gelieferten Kühlschrank dar. Vermutlich handelt es sich bei dem Foto um den sechs Jahre alten Kühlschrank, den Sie aber nicht geliefert haben.


Beide von Ihnen in Zusammenhang mit der Versteigerung gemachten Beschreibungen für den Kühlschrank sind falsch.

Sie hatten sieben Tage Zeit für die Lieferung des von Ihnen angebotenen Kühlschrankes.

Dies haben Sie nicht getan.

Aus diesem Grunde trete ich von dem Kaufvertrag zurück.

Bitte überweisen Sie den Kaufpreis von 180,- € plus 20,- € Transportkosten auf mein Konto BLZ 25650106 Konto Nr. 812750 bei der Sparkasse Nienburg. Sollten Sie den falsch gelieferten Kühlschrank nicht abholen, muss ich Ihnen 25,-€ für die Entsorgung berechnen.

Wenn Sie den Betrag von 200,- € nicht bis zum 28.01.2003 Tagen auf mein Konto überwiesen haben, werde ich die eBay-Versicherung für unzuverlässige Verkäufer in Anspruch nehmen, mit allen damit verbunden rechtlichen Konsequenzen .

Strafrechtliche Schritte gegen Sie, wegen des Verdachtes des Betruges, sowie zivilrechtliche Schritte behalte ich mir weiterhin ausdrücklich vor.

Der von Ihnen falsch gelieferte 15 ½ Jahre alte Kühlschrank steht zur Abholung bereit.

Mit freundlichen Grüßen

G. Neumann


Ihre Mitteilung per email vom 19.01.03 beantworten wir wie folgt:

Der von Ihnen abgeholte Kühlschrank kann am 23. oder 24. Januar 2003 hier

hergebracht werden.

Der bezahlten Kaufpreis in Höhe von € 180,00 wird dann ordnungsgemäß

zurückerstattet.

M. H


Sehr geehrter Herr Neumann,

bei der Veröffentlichung auf Ihrer Homepage haben Sie offensichtlich vergessen, unseren Schriftwechsel mit der Annahme des Vertragsrücktrittes bekanntzugeben. Dieses sollten Sie in eigenem Interesse schleunigst nachholen.

Ferner geben Sie mit der Bekanntgabe von Namen und nicht richtiger Darstellung

Anlass, rechtliche Mittel wegen Verleumdung einzusetzen.

Wir geben Ihnen die Möglichkeit, dieses unverzüglich zu bereinigen. Andernfalls

werden wir unsererseits tätig werden.

M. H

 


Sehr geehrte Frau Martina H,

Ich glaube Sie verkennen die Tatsachen.

Sie haben mir einen Kühlschrank geliefert, der nicht mit Ihren Angaben bei eBay übereinstimmt.

1.               Der von mir ersteigerte Kühlschrank sollte nach Ihren Angaben ca. sechs Jahre alt sein. Nach Auskunft der Fa. Electrolux / Dometic in Siegen, ist der von Ihnen gelieferte Kühlschrank 15 ½ Jahre alt. Anhand der Serien Nr. 724 0002 konnte das Produktionsdatum eindeutig bestimmt werde. Die 7 gibt das Produktionsjahr und die 24 den Produktionsmonat an. Dieser Kühlschranktyp wurde bis 1992 produziert. Daher ist das Produktionsjahr 1987. Diese Angabe stimmt mit dem auf der Rückseite des Kühlschrankes angebrachten Datum 5.6.87 überein.
Ob und wann Sie den Kühlschrank ein oder ausgebaut haben, ist unerheblich. Sie haben bei eBay angegeben "... Gerät ist ca. 6 Jahre alt, gut erhalten, wegen Umbau abzugeben...". Diese Angabe ist falsch!


2.               Das von Ihnen bei eBay eingestellte Foto stellt nicht den gelieferten Kühlschrank dar. Vermutlich handelt es sich bei dem Foto um den sechs Jahre alten Kühlschrank, den Sie aber nicht geliefert haben.


Beide von Ihnen in Zusammenhang mit der Versteigerung gemachten Beschreibungen für den Kühlschrank sind falsch.

Aus diesem Grunde trete ich von dem Kaufvertrag zurück.

Wenn Sie nun anbieten den Kühlschrank zurückzunehmen, so haben Sie auch die durch die Falschlieferung entstandenen Kosten zu übernehmen.

Dies sind die Transportkosten von 20,- ,die meiner Tochter durch die Abholung entstanden sind.

Die Rücktransportkosten werden, bei Inanspruchnahme des eBay-Versandservice für Deutschland, 69,40 EUR plus Verpackung betragen.

 

Wenn Sie eine günstigere Transportmöglichkeit kennen werde ich diese selbstverständlich wählen.

 

Zu meiner Absicherung muss ich auf Vorkasse bestehen (wie bei eBay üblich).

Bitte überweisen Sie den Kaufpreis von 180,- € plus 20,- € Transportkosten auf mein Konto BLZ 25650106 Konto Nr. 812750 bei der Sparkasse Nienburg.

Wenn ich den Kühlschrank zurücksenden soll, müssten Sie die zusätzlichen Kosten von 69,40 € mit überweisen; insgesamt also 269,40 €

Der von Ihnen falsch gelieferte 15 ½ Jahre alte Kühlschrank steht weiterhin zur Abholung bereit.

Sollten Sie den falsch gelieferten Kühlschrank nicht abholen, muss ich Ihnen 25,-€ für die Entsorgung berechnen.

Wenn Sie den Betrag von 200,- € bzw. 269,40 € nicht bis zum 28.01.2003 auf mein Konto überwiesen haben, werde ich die eBay-Versicherung für unzuverlässige Verkäufer in Anspruch nehmen, mit allen damit verbunden rechtlichen Konsequenzen .

Strafrechtliche Schritte gegen Sie wegen des Verdachtes des Betruges, sowie zivilrechtliche Schritte behalte ich mir weiterhin ausdrücklich vor.

Mit freundlichen Grüßen

G. Neumann

 


29.01.2003  Antrag an eBay wg. Käuferschutz.

War  ohne Erfolg, da die Bezahlung bei der Übergabe der Ware in bar geleistet wurde, lehnte ebay den Käuferschutz ab.


Jetzt wurde Anzeige wegen Betruges gestellt. Das Verfahren wurde eingestellt, da die Betroffenen nicht vorbestraft sind und der Schaden nicht sehr groß ist. Mit anderen Worten die Staatanwaltschaft hat "du du" gemacht.

Nun wurde der ordentliche Rechtweg beschritten mit Mahnbescheid und Gerichtsverfahren.

Dies führt zum Erfolg. Das Gericht gab in allen Punkten der Klage statt.

Da die Beklagte den Auflagen des Gerichtes nicht folgte, mußte der Gerichtvollzieher eingeschaltet werden.

Der Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung kam die Beklagte zunächst nicht nach. Nach der Ausstellung eines Haftbefehles, mit der der Abgabe einer eidesstattliche Versicherung Nachdruck verliehen wurde, hat die Beklagte  alle Auflagen des Gerichtes erfüllt.

 

Mit anderen Worten: ich habe mein Geld und meine anderen Kosten (Gerichts- und Rechtsanwaltkosten) zurück bekommen.

 

Moral der Geschichte

 - Bescheißen lohnt sich nicht -

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